Fördermaßnahmen von Fahrtenseglern und Vereinen
Zur Förderung des Fahrtensports stellt der FSB Mittel zur Verfügung. Die Mittel sind in begrenzter Form vorhanden. Deshalb können nicht immer alle Anträge berücksichtigt werden. Anträge von jugendliche Segler*innen werden bevorzugt behandelt. Jugendliche im Sinne dieser Förderregeln sind alle jugendlichen Mitglieder*innen der FSB Verbandsvereine bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Falls ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden auch ältere Fahrtensegler*innen berücksichtigt.
- Maßnahmenförderung Fahrtensport
(PDF | 158 kb) - Antrag Förderung Seesegeln
(PDF | 127 kb)