Ausbildung im Jugend- und Kinderbereich
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- Ausbildung im Jugend- und Kinderbereich
- Führerscheine im Jugend- und Kinderbereich
Die Ausbildung im Jugend- und Kinderbereich wird von den Bremer Verbandsvereinen durchgeführt. Besonderer Augenmerk wird auf das Jüngstensegeln im Optimisten gelegt.
Im Jugendbereich wir auf Piraten und 420er ausgebildet.
Das Ziel der Ausbildung im Kinder- und Jugendbereich sollte ein entsprechender Befähingungsnachweis sein. Hierzu bietet der Deutsche Segler Verband (DSV) verschiedene Führerscheine (Jüngstenführerschein, SPOSS, Sportbottführerschein Binnen) an.
Der Fachverband Segeln unterstützt weiterhin Bremer Vereine, die Ihren Jugendlichen keine Möglichkeit zum Hochseesegeln bieten können. Hierfür gibt es ein spezielles Förderprogramm.
Der Jüngstenschein
Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre im Optimist gibt es den Jüngstenschein
als Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Jahres,
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter;
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser
Soweit Sportgesundheitspässe aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilt werden, kann die Zulassung von der Vorlage eines Sportgesundheitspasses abhängig gemacht werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.
Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse:
- Behandlung der Segel,
- Knoten,
- einfacher Takling
- Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
- Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
- Grundkenntnisse der Wettsegelbestimmungen beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta.
- Kenntnisse der vom Verein oder von der Schule festgelegten
- Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche.
Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
Sportbooführerscheine
Informationen zu den Sportbootführerscheinen gibt es auf der Homepage des DSV