Umstieg B-A
Auszug aus der Wettsegelordnung des DSVs.
4.2 Wenn der Jüngstensegler das Alterskriterium U13 im jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr erfüllt und 30 oder mehr Punkte gemäß Punktsystem erreicht hat, erlischt acht Wochen danach die Startberechtigung bei B-Regatten.
Verfahren zum B-A Umsieg
6.1 Das Antragsformular ist bei der Klassenvereinigung einzureichen.Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Umstiegsdatum bei der Klassenvereinigung eingegangen sein. Der Segler kann unter Beachtung von Ziffer 4 das Umstiegsdatum selbst festlegen. Legt der Segler kein Datum fest, gilt das Bearbeitungsdatum des Antrags.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Jugendseglerpass mit Nachweis der Qualifikation
- Kopie des Jüngstensegelscheines
- Nachweis über Mitgliedschaft in einem DSV-Verbandsverein
- Vorlage eines ärztlichen Attests über Sporttauglichkeit.
6.2 Hat ein Segler, der gemäß Ziffer 4.2 nicht mehr in Gruppe B startberechtigt ist, keinen Antrag gestellt, so wird er durch die Klassenvereinigung zur Einreichung der Antragsunterlagen aufgefordert. Als Umstiegsdatum gilt, soweit der Segler kein anderes Datum festlegt, der Tag des Erlöschens der Startberechtigung in Gruppe B.
6.3 Die Klassenvereinigung stellt den Vereinen laufend eine aktuelle Liste aller Segler zur Verfügung, die aufgrund der Regelung in Ziffer 4.2 nicht mehr in Gruppe B startberechtigt sind.
So weit die Wettsegelordnung. Das genaue Verfahen führt die Klassenvereinigung DODV durch. Die meisten Infos erhaltet ihr auf der DODV homepage:http://www.dodv.org/.
Unter http://www.dodv.org/klassenvereinigung/umstieg-von-b-nach-a/ablauf-des-b-a-umstiegs/ ist noch mal die genaue Vorgehensweise des Umstieg B-A beschrieben. Falls dann noch Fragen offen sind, wird die Geschäftstelle mit Katrin Plieth sicherlich weitere Informationen bereithalten.
Für die Umsteiger wünsche ich einen guten Lernerfolg und viel Spaß in A.
Markus Bergenthal
DODV-Region Bremen