Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsmüll
Als Alternative - in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - wurde vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) www.bsh.de und den überregional tätigen Wassersportverbänden (DMYV und DSV) ein Merkblatt gemäß Verpflichtung "§ 1e Nr. 1 MARPOL-ZuwV" für den Wassersport entwickelt (siehe Anlage). Diese Alternative zur Verpflichtung zum Aushang gilt für Sportboote und Traditionsschiffe dann als erfüllt, wenn
• ein Merkblatt eines Verbandes zur umweltgerechten Abfallbehandlung und Abfallentsorgung an Bord befindet und
• alle an Bord befindlichen Personen über den Inhalt des Merkblattes vor Fahrtantritt informiert werden.
Das Fehlen von Aushängen bzw. des Merkblattes auf deutschen Sportbooten und Traditionsschiffen innerhalb der deutschen Gewässer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.