Zehn wichtige Maßnahmen für den Brandschutz in Bootslagerhallen
Auch im Winterquartier drohen dem Boot diverse Brandgefahren, insbesondere durch die enge Lagerung und die damit verbundenen Konzentration der Brandlast. Durch die Aufmerksamkeit und Umsicht aller Personen, die sich in den Hallen oder im Freilager aufhalten, können häufig Feuerschäden vermieden oder rechtzeitig entdeckt werden.
1. Rauchen
in der Halle ist sträflicher Leichtsinn und deshalb nicht zulässig. Gasgemische, brennbare Flüssigkeiten und andere brennbare Stoffe können, auch ungewollt, entzündet werden.
2. Kraftstofftanks
sollten zum Saisonende nicht mehr Kraftstoff enthalten, als für den Restbetrieb erforderlich ist. Kraftstoffbehälter, auch leere, und Flüssiggasflaschen müssen außerhalb der Hallen an geeigneter Stelle gelagert werden.
3. Batterien
sind abzuklemmen und ggf. zu warten. Das Laden ist nur unter Aufsicht des Eigners durchzuführen.
4. Arbeiten am Schiff
dürfen nur mit entsprechender Sachkunde ausgeführt werden. Abbrennen von Farbe, Schleifen, Flexen, Schneiden, Brennen und andere Feuerarbeiten dürfen in der Halle nur mit Zustimmung des Hallenwarts sowie der angrenzenden Hallenlieger und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.
5. Ordnung
ist in der Halle vorrangig, sie verringert die Unfallgefahren und erleichtert die Brandbekämpfung. Die Angriffswege für die Feuerwehr muß stets frei und passierbar sein. Pallungen sind fachgerecht auszuführen. Ihre Standsicherheit darf bei Arbeiten am Schiff nicht vermindert werden.
6. Anstricharbeiten
sind in der Regel feuergefährlich. Mit Farbe oder Verdünnung getränkte Lappen dürfen nur im Freien oder in dichtschließenden Metallbehältern aufbewahrt werden. In der Halle soll jeweils nicht mehr Farbe aufbewahrt werden, als an einem Tag verarbeitet werden kann.
7. Probelauf eines Motors
darf nur mit Zustimmung des Hallenwarts durchgeführt werden. Die Halle ist gut zu durchlüften.
8. Elektrische Anlagen
sowie Werkzeuge und Geräte müssen sicher und vorschriftsmäßig sein. Die Verwendung von FI-Schutzschaltern erhöht die Sicherheit. Nach Beendigung der Arbeiten ist die elektrische Anlage spannungslos zu schalten bzw. die Netzstecker sind herauszuziehen.
9. Feuerlöscher
und andere Löschmittel müssen gebrauchsfähig sein. Machen Sie sich rechtzeitig mit der Handhabung der Löschgeräte vertraut. Bei einem Brand ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig.
10. Brandmeldeanlagen
alarmieren schon in der Entstehungsphase eines Brandes. Die Installation einer wirkungsvollen Meldeanlage liegt im Interesse aller Bootseigner und des Vereins.